GGL warnt erneut vor Wetten auf Spaniens „El Gordo“

Auch in diesem Jahr warnt die deutsche Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle (Saale) davor, Einsätze auf Spaniens traditionelle Weihnachtslotterie zu platzieren. Bei der Lotterie winken Preise im Wert von mehreren Milliarden Euro, was auch viele Deutsche dazu veranlasst, über eine Teilnahme nachzudenken. Was viele aber nicht wissen: Die Teilnahme an Spaniens „El Gordo“ ist für Spielerinnen und Spieler aus Deutschland illegal. Aber warum werben trotzdem so viele Anbieter für die Teilnahme an der jährlichen Weihnachtslotterie?

El Gordo: Preise im Wert von 2,5 Milliarden Euro

Bei der traditionellen Weihnachtslotterie, die in Spanien jedes Jahr am Vormittag des 22. Dezember stattfindet, werden insgesamt Preise im Wert von 2,5 Milliarden Euro verlost. Grundsätzlich können jedoch nur Menschen an der Weihnachtslotterie teilnehmen, die ihren Wohnsitz auch in Spanien haben. Trotzdem bieten vor allem Zweitlotterien auch in diesem Jahr wieder Wetten auf die Ziehung an.

Konkret bieten Zweitlotterien nämlich nur Wetten auf den Ausgang offizieller Lottoziehungen an. Folglich nehmen die Spielerinnen und Spieler hier nicht direkt an der Verlosung teil, sondern platzieren lediglich Wetten. Diese Art des Glücksspiels ist in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verboten. Kein Anbieter, der über eine deutsche Erlaubnis für Online-Glücksspiele verfügt, darf also die Teilnahme an der Weihnachtslotterie „El Gordo“ anbieten oder dafür werben.

El Gordo gehört übrigens zu den ältesten und auch größten Lotterien auf der Welt. Der Name „El Gordo“ bedeutet dabei so viel wie „Der Dicke“ und bezieht sich auf den Hauptpreis. Die traditionelle Weihnachtslotterie findet immer am 22. Dezember statt und wurde erstmals im Jahr 1812 veranstaltet. Heutzutage findet die Ziehung im Hauptsaal der staatlichen Lotteriegesellschaft in der spanischen Hauptstadt Madrid statt.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt Preise in Höhe von 2,4 Milliarden Euro ausgeschüttet. In diesem Jahr sollen sogar Preise in Höhe von 2,5 Milliarden Euro verteilt werden. Der Hauptpreis „El Gordo“ beträgt rund 4 Millionen Euro. Die Chance auf den Hauptpreis ist bei der spanischen Weihnachtslotterie im Vergleich zu anderen Lotterien besonders hoch.

GGL: Teilnahme an der Weihnachtslotterie aus Deutschland kann strafbar sein

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde (GGL) weist explizit darauf hin, dass eine Teilnahme über die Zweitlotterien dazu führen kann, dass man sich selbst strafbar gemacht – im schlimmsten Fall drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. So verlockend eine Teilnahme an der legendären Weihnachtslotterie also ist: Fans aus Deutschland sollten auf jeden Fall die Finger davonlassen und das Spektakel lieber im Fernsehen verfolgen. Die Ziehung findet am 22. Dezember 2024 statt.

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Fazit

Natürlich ist es auch für deutsche Lotterie-Freunde verlockend, an der legendären spanischen Weihnachtslotterie teilzunehmen. Da hier Preise im Gesamtwert von 2,5 Milliarden Euro ausgeschüttet werden und die Gewinnchancen im Vergleich zu anderen Lotterien überdurchschnittlich hoch sind, ist es keine Überraschung, dass auch viele Deutsche verlockt sind, an der Weihnachtslotterie teilzunehmen. Die Teilnahme an den Zweitlotterien ist aus Deutschland laut GGL jedoch illegal und damit strafbar. Aus diesem Grund sollten Spielerinnen und Spieler nicht an dem Spektakel teilnehmen und sich stattdessen auf das regulierte und damit legale Angebot fokussieren.

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