Glücksspielstaatsvertrag verbietet klipp und klar Krypto-Zahlungen
Dass Krypto-Zahlungen in deutschen Online Casinos nicht zulässig sind, ist im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) nachzulesen – genauer gesagt im § 6b. Hier heißt es nämlich unter anderem
 „Zahlungen auf ein oder von einem Spielkonto dürfen ausschließlich von einem Zahlungskonto nach § 1 Absatz 17 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, das auf den Namen des Spielers bei einem Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 des Geldwäschegesetzes errichtet worden ist, geleistet werden. Ein- oder Auszahlungen über anonyme Zahlungsmittel sind im Fernvertrieb nicht zulässig.“
Das bedeutet, dass Krypto-Zahlungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin komplett tabu sind. Wenn ein Online Casino solche Zahlungsoptionen anbietet, können Spielerinnen und Spieler sicher sein, dass es sich um einen illegalen Anbieter ohne GGL-Erlaubnis handelt. Wer in so einem illegalen Online Casino spielt, macht sich strafbar und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Hinweis: Teilweise wird im Internet auch heute noch unverblümt für die illegalen Online Casinos mit Krypto-Zahlungsmethoden geworben. Vor jeder Registrierung bzw. spätestens vor der ersten Einzahlung sollte jeder User daher überprüfen, ob der jeweilige Anbieter auf der offiziellen Whitelist der GGL gelistet ist. Hier sind nach Glücksspielart alle lizenzierten Anbieter bzw. Plattformen übersichtlich aufgelistet.
Wann sind Krypto-Zahlungen in deutschen Online Casinos legal?
Die schlechte Nachricht ist, dass es zum aktuellen Zeitpunkt keinerlei Bestrebungen gibt, Krypto-Zahlungen in deutschen Online Casinos zu erlauben. Folglich werden Spielerinnen und Spieler auch in Zukunft mit „normalen“ Zahlungsdienstleistern Vorlieb nehmen müssen. Aktuell sind vor allem PayPal, MasterCard/Kreditkarte, Giropay, Trustly, Skrill sowie Apple Pay und Google Play als Zahlungsoptionen besonders beliebt.
Das Problem hinter anonymen bzw. pseudonymen Zahlungsoptionen besteht aus Sicht des Gesetzgebers darin, dass Zahlungsströme nur sehr schwer nachverfolgbar sind. Folglich hat man hier keine Möglichkeit zu überprüfen, woher das eingezahlte Geld stammt und wohin das ausgezahlte Geld wirklich fließt. Da der GlüStV 2021 auch vorsieht, dass sich jeder Spieler mit seinem Ausweis im Online Casino verifizieren muss, eine Bitcoin-Wallet aber beispielsweise keiner konkreten Person zuzuordnen ist, widersprechen sich die Ziele der Politik mit den Eigenschaften von Kryptowährungen.
Laut Statista hat ein Großteil der Deutschen bis heute aber noch kaum Berührungspunkte mit Kryptowährungen gemacht. Auch kann sich ein Großteil der Deutschen aktuell nicht vorstellen, in naher Zukunft Kryptowährungen zu kaufen oder damit zu bezahlen. Ganz anders zum Beispiel in Südafrika, Brasilien oder Indien. Hier nutzen bzw. besitzen laut Statista bereits zwischen 20 und 28 % der Menschen Kryptowährungen. Zum Vergleich: In Deutschland sind es nur zwischen 10 und 12 %.
Fazit
Leider werden Kryptowährungen in deutschen Online Casinos kurz- und mittelfristig nicht als Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen. Stattdessen müssen Spielerinnen und Spieler auf die üblichen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Skrill, Kreditkarten und Sofortüberweisungen zurückgreifen. Wenn ein deutsches Online Casino doch Ein- bzw. Auszahlungen mittels Bitcoin, Ethereum, Litecoin oder einer anderen Kryptowährung anbietet, können User sicher sein, dass es sich um ein illegales Online Casino handelt, in dem mit einem Wohnsitz in Deutschland nicht gespielt werden darf.
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Fakten gecheckt von Thomas Kellner, Chefredakteur